Auch während einer Schwangerschaft wird nicht selten ein Zuckerbelastungstest gemacht - die Patientin muss ihn allerdings selbst bezahlen
Was heißt „OGTT“?
Zucker, der vom Darm ins Blut gelangt, wird mit Hilfe des Hormons Insulin in die Körperzellen geschleust. Dies verhindert ein starkes Ansteigen der Blutzuckerwerte. Der „orale Glukosetoleranztest“ (OGTT oder Zuckerbelastungstest) zeigt, ob dieser Mechanismus gestört ist.
Wie funktioniert der Test?
Gewöhnlich trinkt der Patient, nachdem er vorher ca. zehn Stunden keine Nahrung zu sich genommen hat, 250 ml Wasser mit 75 Gramm Traubenzucker. Vor dem Trinken der Zuckerlösung sowie nach ein und zwei Stunden nimmt der Arzt Venenblut ab und bestimmt den Blutzucker im Plasma. Sowohl ein erhöhter Nüchternwert (über 126 mg/dl bzw. 7,0 mmol/l) als auch ein erhöhter 2-Stunden- Wert (über 200 mg/dl bzw. 11,1 mmol/l) sprechen für das Vorliegen eines Diabetes. Wird Kapillarblut aus der Fingerbeere verwendet, gelten andere Grenzwerte.
Wann ist der Test sinnvoll?
Der Blutzucker-Belastungstest wird beispielsweise dann durchgeführt, wenn trotz normaler Nüchtern- Blutzuckerwerte ein Verdacht auf Typ-2-Diabetes besteht – z. B. wenn ein Patient übergewichtig ist und in seiner Familie gehäuft Diabetes vorkommt oder wenn der Nüchternwert grenzwertig erhöht ist (zwischen 100 und 125 mg/dl bzw. 5,6 und 6,9 mmol/l). Als allgemeiner Diabetes-Suchtest wird der OGTT nicht empfohlen. Auch wenn die übrigen Werte einen Diabetes eindeutig nachweisen, ist der Test nicht sinnvoll.
Kurz gesagt: Der orale Glukosetoleranztest (OGTT) zeigt, wie stark der Blutzucker nach Trinken einer definierten Zuckerlösung steigt. Der Test hilft, Menschen mit erhöhter Gefährdung für Typ-2-Diabetes oder manifestem Typ-2-Diabetes zu erkennen.
Wichtig: Die Referenzwerte sowie die ermittelten Werte können sich von Labor zu Labor unterscheiden. Bevor Sie sich durch abweichende Ergebnisse verunsichern lassen, bitten Sie daher Ihren Arzt, Ihnen Ihre persönlichen Daten individuell zu erklären.
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29.03.2006, aktualisiert am 26.06.2010
Bildnachweis: W&B/Ulrike Möhle, Banana Stock/RYF
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