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  • Apotheker Dr. Frank Haenel
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Wie viel bringt's?
Zusatzversicherungen für das Krankenhaus

Damit sind Sie im Krankenhaus meist im Status einem Privatpatienten gleichgestellt. Worauf Sie achten sollten:

Freie Krankenhauswahl
– Lassen Sie sich vorab eine Kostenübernahme von der Versicherung bestätigen.

– Vorsicht bei Häusern mit angeschlossener Reha-Abteilung, denn gemischte Anstalten sind nicht in der freien Krankenhauswahl enthalten.

Einbett-/Zweibettzimmer
– Sollten Sie trotz Einbettzimmertarif oder weil kein Einzelzimmer mehr frei ist, in einem Zweibettzimmer untergebracht werden, zahlt die Versicherung nach bestimmten Tagessätzen Geld zurück.

Chefarztbehandlung
– Eine Betreuung vom Chefarzt kann bei komplizierten Erkrankungen von Vorteil sein, bei kleineren Leiden aber zu einer unnötigen Überversorgung führen.

Krankenhaustagegeld
– Das ist eine zusätzliche finanzielle Leistung, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls im Krankenhaus behandelt werden müssen.

– Die Höhe des Tagesgeldes wird bei Vertragsabschluss festgelegt.

– Relativ teuer: Für einen Tagessatz von 50 Euro sind zwischen 10 und 12,50 Euro pro Monat zu zahlen.

Krankentagegeld
– Das Krankentagegeld ist ein Ausgleich für Einkommenseinbußen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit nach einer Krankheit oder einem Unfall.

– Meist ist es nur bis zur Höhe des tatsächlichen Einkommens abschließbar.

– Für Angestellte erst ab dem 46. Krankheitstag sinnvoll, da bis dahin der Arbeitgeber das Gehalt fortzahlt. Danach zahlt die gesetzliche Krankenversicherung 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens aber 90 Prozent des Nettogehalts. Mit einer Krankentagegeldversicherung kann der Rest abgedeckt werden.

– Ratsam ist sie auch für Selbständige, die freiwillig in einer gesetzlichen Kasse versichert sind. Sie erhalten Krankengeld meist erst ab der dritten, vierten oder siebten Krankheitswoche.


Apotheken Umschau



Apotheken Umschau; 05.08.2005, aktualisiert am 27.06.2010

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