Meist ist die Liste unerwünschter Begleit- Erscheinungen lang und schreckt viele Patienten ab. So manches notwendige Medikament wandert deshalb ungenutzt in den Mülleimer. Arzneimittel- Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, jede bekannte Nebenwirkung im Beipackzettel aufzuführen – und sei sie noch so selten. Die gängigen Angaben zur Häufigkeit sind jedoch oft ungenau und stiften zusätzlich Verwirrung. Erfreulicherweise beziehen sich die Hersteller zunehmend auf konkrete Zahlen:
Treten nach der Einnahme eines Medikaments Probleme auf, sollten Sie dies Ihrem Apotheker melden. Denn ist eine Nebenwirkung bislang unbekannt, informiert er die Arzneimittel- Kommission.
Gesundheit
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05.08.2005, aktualisiert am 27.06.2010
Bildnachweis: PhotoDisc/ RYF
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