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Kosmetik oder schon Medizin?

Es gibt Produkte, die uns schöner machen sollen. Wo hört dabei die Kosmetik auf und wo beginnt die Medizin? Eine Gratwanderung im Dienste des guten Aussehens


Manche Kosmetika wirken nur im Laborversuch gut

Bei Medikamenten ist es oft eindrucksvoll einfach: Man schluckt eine Kopfschmerztablette – und eine halbe Stunde später lässt die Pein nach. Man sprüht sich ein Spray in die Nase – und atmet sofort wieder freier. Eine wunderbar simpel erscheinende Sache: Bestimmte Inhaltsstoffe lindern ein Leiden – und das nachweisbar.

Bei Kosmetik liegt der Fall deutlich komplizierter. Man schmiert sich jahrelang eine Creme ins Gesicht. Aber hilft das tatsächlich gegen Falten? Man massiert und zupft geduldig am Oberschenkel herum, um ein Spezialöl gegen Cellulite besser in die Haut zu schleusen. Aber bringt das wirklich etwas? Schließlich ist Kosmetik ja keine Medizin, darf qua Gesetzgeber also auch gar nicht in Vorgänge des Körpers eingreifen. Wie, bitte, soll sie dann etwas bewirken?



Ins Röhrchen gucken: Was kann ein Wirkstoff?

Viele Verbraucherinnen sagen sich: Womöglich wäre es effektiver, sich Spezialwirkstoffe verschreiben zu lassen, die nachweislich eine pharmakologische Wirkung haben, oder teure Cremes zu kaufen, etwa Cosmeceuticals oder von Ärzten und Chemikern entwickelte Doktorbrands.

Kosmetik versus Medizin

Willkommen im Dickicht, im Dschungel der Paragrafen, in einer gigantischen Grauzone! Wie sich kosmetische von medizinischen Wirkstoffen unterscheiden und welche Qualitäten sie in und unter der Haut entfalten dürfen – darüber gibt es zwar ordnerweise Verordnungen und Gesetze. Sie definieren, wer welche Wirkstoffe verschreiben, vertreiben und verkaufen darf. Aber die Gesetzeswerke werfen auch Fragen auf.

Selbst die Experten – Pharmazeuten, Ärzte, Rechtsanwälte – tappen manchmal im Dunkeln. „Das Feld der Kosmetik ist hier weitaus schwieriger als das der Pharmakologie“, sagt der Dermatologe Dr. Tilmann Reuther vom Studiengang Kosmetikwissenschaften der Universität Hamburg, Department Chemie.

Eine Tablette ist keine Kosmetik

Begeben wir uns auf Spurensuche, versuchen wir, das Dickicht zu verlassen: Was also ist Kosmetik, wo überschreitet sie die Grenze zur Medizin? Zunächst klingt es ziemlich schlüssig und lässt sich mit wenigen Worten erklären: „Alles, was nicht äußerlich wirkt, ist keine Kosmetik“, erläutert Birgit Huber vom Industrieverband für Körperpflege und Waschmittel in Frankfurt. So steht es zum Beispiel im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch sowie in der Kosmetikverordnung.

Demnach sind Kosmetika „Stoffe und Zubereitungen, die ausschließlich oder überwiegend am Körper des Menschen oder in der Mundhöhle wirken“, erklärt die Expertin. Sie dürfen dort qua Gesetz sechs Aufgaben erfüllen, nämlich reinigen, parfümieren, den Körpergeruch beeinflussen, das Aussehen verändern, schützen und die Haut in einem guten Zustand erhalten.

Vereinfacht heißt das: Ein Duschgel, ein Shampoo, ein Augenbrauenstift sind Kosmetik. Eine Botoxspritze, eine Vitamintablette, die angeblich die Haarstruktur verbessert, oder ein Permanent-Make-up nicht. So weit, so simpel. Denkste!

Im Dschungel des Gesetzes

Denn ab jetzt beginnen die Irrpfade. Ob ein Mittel als Kosmetikum gilt oder ob es schon in den Bereich Medizin hineinragt, hängt noch von vielen weiteren Faktoren und Regelungen ab, etwa von der im vergangenen Jahr erlassenen EU-Kosmetikverordnung und vom Arzneimittelgesetz.

Die Grenzen dabei „sind fließend mit vielen, vielen Grauzonen“, erklärt Apotheker Dr. Joachim Kresken von der Gesellschaft für Dermatopharmazie in Köln. Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz drei Kategorien, um Kosmetika von Medizin abzugrenzen.

1. Arzneimittel Sie beinhalten, grob gesagt, pharmakologisch wirkende Inhaltsstoffe. Arzneimittel dürfen in Deutschland nur mit behördlicher Zulassung vertrieben werden. Ein Hustensaft oder eine Kortisoncreme sind also ganz klar Arzneimittel. Man erkennt dies häufig an der Zulassungsnummer auf der Packung.

2. Medizinprodukte Das sind etwa Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe oder andere Gegenstände, die Krankheiten verhindern, erkennen, überwachen oder lindern sollen, die aber nicht in den Stoffwechsel eingreifen. Ein Pflaster zum Beispiel ist ein Medizinprodukt, ebenso ein Kondom. Medizinprodukte erkennt man stets an dem europäischen Gütesiegel mit dem Aufdruck „CE“.

3. Kosmetika Darunter fallen all jene Produkte, die äußerlich auf die Haut aufgetragen werden, dort aber keine pharmakologische Wirkung entfalten. Ein Babyöl ist demnach ein Kosmetikum, weil es nichts enthält, das tief in die Haut eindringen und im Organismus etwas verändern kann. Eine Creme mit Hormonen aber, wie sie Gynäkologen oder Hautärzte manchmal verschreiben, um etwa Falten zu mindern, ist ein Arzneimittel. Und das aus gutem Grund: Hormone haben pharmakologische Nebenwirkungen. Ein Kosmetikprodukt erkennt man immer an der sogenannten INCI-Deklaration, die auf der Verpackung abgedruckt ist. Darin legen die Hersteller die Inhaltsstoffe des Produkts in absteigender Konzentration offen.

Allmählich kommt Licht in das Dunkel. Dennoch müssen die Zulassungsbehörden oft von Fall zu Fall entscheiden. Birgit Huber zählt einige Beispiele auf: „Gelten Produkte, welche die Lippen aufblähen, als kosmetische Mittel, oder handelt es sich dabei um Arzneimittel? Ist eine Wimperntusche, die gleichzeitig die Wimpern wachsen lässt, nicht doch ein Medikament? Wie verhält es sich mit einem heilenden Inhaltsstoff, der mittels eines Pflasters aufgetragen wird: Ist das ein Arzneimittel oder ein Medizinprodukt?“

Verschlungene Zulassungswege

Im ersten Schritt entscheiden dies die Hersteller. Nehmen wir zum Beispiel eine fiktive Creme gegen Pickel, die Abkömmlinge des Vitamins A (Retinol), enthält. Ein Hersteller könnte das Produkt als Kosmetikum ausloben – ein anderer dagegen als Arzneimittel. Unter welche Kategorie die Creme fällt, hängt davon ab, wogegen sie helfen soll.

Akne zum Beispiel ist per Definition eine Krankheit. Produkte gegen Erkrankungen sind Medikamente. Eine retinolhaltige Creme, die gegen Akne hilft, ist folglich ein Arzneimittel. Dieses muss in einem aufwendigen Verfahren nach mehreren ausgeklügelten Studien zugelassen werden.

Kein Wirknachweis

Will der Hersteller ein Kosmetikum lancieren, schreibt er auf die Verpackung „gegen unreine Haut“. Die nämlich ist ein kosmetisches Problem und keine Krankheit – und das Mittel dagegen folglich ein Kosmetikum, auch wenn es exakt den gleichen Wirkstoff enthält wie das Produkt gegen Akne. Kosmetika, nebenbei bemerkt, müssen im Gegensatz zu Arzneimitteln nicht aufwendig zugelassen werden, sie können allerdings meist nicht vom Arzt verschrieben werden.

Das Problem bei Kosmetik: Der Gesetzgeber fordert keinen exakten Wirknachweis wie bei Medikamenten. Wie kann der Verbraucher wissen, ob ein Produkt tatsächlich nützt? Beispiel Anti-Falten-Cremes: Dass Retinol, also Vitamin A, die Tiefe von Furchen mindern kann, haben mehrere „sehr gute Placebo-kontrollierte Doppelblindstudien belegt“, sagt Kresken.

Auch für Vitamin A und C „gibt es gute Wirksamkeitsnachweise“, erklärt der Pharmazeut. Beide Stoffe schützen die Haut vor schädlichen Einflüssen von außen. Vor allem Vitamin C „hat die Nase vorn, weil es unter anderem die Kollagensynthese fördert“, erklärt Dermatologe Reuther. Das gilt womöglich auch für Vitamin E.

Bei Pflanzenhormonen, sogenannten Isoflavonen, stehen Wirkungsnachweise teilweise noch aus. „Zu Extrakten aus Ginkgo und Grüntee gibt es kleine, hochwertige Studien“, sagt Reuther. Auch zu Polypeptiden, derzeit Lieblinge vieler Hersteller von Cremes, lägen zwar „einzelne, aber nicht besonders umfangreiche Studien vor, die eine Wirkung auf das Bindegewebe andeuten“.

Das Gleiche gilt für Co-Enzym Q10, das der Hautalterung vorbeugen soll. „Da herrscht sicher noch Forschungsbedarf“, sagt Reuther. Manche Studien belegen aber bereits die Wirkung. Alles klar? „Der Verbraucher kann da im Grunde nicht durchblicken“, bedauert Huber. Am besten fragen Sie einfach in Ihrer Apotheke nach.



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Anne-Bärbel Köhle / Apotheken Umschau; 04.03.2011, aktualisiert am 25.07.2011
Bildnachweis: W&B/Adam Pentos

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