Grundsätze:
Notruf:
Bundesweit gilt als Notruf-Nummer der Rettungsleitstelle: 112 (In Baden-Württemberg, Teilen Bayerns und Rheinland-Pfalz auch:19222)
Polizeinotruf: 110
Halten Sie beim Anrufen folgende Informationen bereit:
Die ersten Maßnahmen
Vor einer Behandlung müssen Verletzte – falls nötig – aus der Gefahrenzone gebracht werden. Wenn keine andere sichere Transportmöglichkeit besteht, kommt notfalls der Rautek-Rettungsgriff infrage:
Überprüfen Sie, ob die Person bewusstlos ist und ob sie atmet. Gegebenenfalls bringen Sie sie in die Seitenlage oder führen Wiederbelebungsmaßnahmen durch (siehe Kasten unten).
www.apotheken-umschau.de;
14.11.2006, aktualisiert am 22.11.2011
Bildnachweis: W&B/Ulrike Möhle
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